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Kurtaxe
Auszug aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (gültig ab 01.01.2009)
| §5 Befreiung von der Kurabgabe |
| (1) |
Kinder in Begleitung ihrer Eltern/Großeltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
| (5) |
Gäste mit einer [...] Ehrenkurkarte. Diese erhält man auf Antrag, wenn man nachweislich 10 Jahre hintereinander in Binz übernachtet hat. Eine Ehrenkurkarte für die Dauer eines Monats erhält ein Gast [...], wenn er nachweislich 10 mal zu unterschiedlichen Terminen Übernachtungsgast [...] war. |
| (6) |
Personen ab einem Behinderungsgrad von 80 %, sowie deren erforderliche Begleitperson (Kennzeichen B auf der Vorderseite des SBA) |
| §6 Höhe der Kurabgabe |
| | 01.10. - 30.04. 1,50 € |
| | 01.05. - 30.09. 2,60 € |
| | für Kinder und Jugendliche, die nicht unter §5 fallen, 0,50 bzw. 0,25 € |
| (2) | für Hunde ist unabhängig von der Reisezeit ganzjährig eine Abgabe von 0,50 € /Tag zu entrichten. |
| | An- und Abreisetag gelten als ein Tag, maßgeblich ist der Ankunftstag... |
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Sonntag, der 20.05.2012 © by Bernd Richter 2012
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